AGB
§ 1. Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt, der bei Weitergabe an andere persönlich für unsere Provision haftet, auch wenn er Bevollmächtigter ist
§ 2. Der Nachweis des angebotenen Objektes durch uns gilt als anerkannt, wenn nicht der Empfänger sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten sei.
§ 3. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
§ 4. Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z. B. Kauf, Miefe oder Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen.
§ 5. Unsere Firma darf auch für die Gegenseite tätig sein.
§ 6. Der Erwerb eines Grundstückes im Wege des Erbbaurechts oder der Erbpacht usw. steht einem Kauf gleich.
§ 7. Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.
§ 8. Wird durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.
§ 9. Auch bei telefonisch (mündlich) bekanntgegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht
§ 10. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
§ 11. Bei Abschluss eines Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
§ 12. Wir berechnen die ortsüblichen Provisionen, wenn sich aus dem vorstehenden Angebot nichts anderes ergibt.
§ 13. Bei Erwerb eines von uns Angebotenen Grundstückes im Wege der Zwangsversteigerung entsteht die ortsübliche Provision.
§ 14. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen nicht berührt.
§ 15. Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren Bedingungen einverstanden.
§ 16. Unsere Firma haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von uns nachgewiesenen Objekte.
§ 17. Gerichtsstand Neuruppin gilt als vereinbart.